Eine Krebsdiagnose kann das Arbeitsleben erheblich beeinflussen. Viele PatientInnen fragen sich, ob sie weiterhin arbeiten können, welche Rechte sie haben oder welche Unterstützung es gibt. KrebspatientInnen müssen nicht auf ihre berufliche Zukunft verzichten. Es gibt zahlreiche Unterstützungsangebote, um den Wiedereinstieg zu erleichtern und Rechte im Berufsleben durchzusetzen.
Kann ich nach einer Krebsdiagnose weiter arbeiten?
Viele KrebspatientInnen können während oder nach der Behandlung in ihren Beruf zurückkehren. Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter:
- Die Art und der Verlauf der Behandlung
- Körperliche und psychische Belastbarkeit
- Flexible Arbeitsbedingungen
ArbeitnehmerInnen haben in Deutschland das Recht, nach einer Krankheit in ihren Beruf zurückzukehren. Dies wird durch das Hamburger Modell unterstützt, das eine stufenweise Wiedereingliederung ermöglicht.
Welche Rechte haben KrebspatientInnen im Berufsleben?
- Kündigungsschutz: KrebspatientInnen mit einem Schwerbehindertenausweis (GdB ab 50) haben einen besonderen Kündigungsschutz. Arbeitgeber dürfen nur mit Zustimmung des Integrationsamts kündigen (Krebsinformationsdienst).
- Anspruch auf Nachteilsausgleiche: Beschäftigte mit Schwerbehindertenstatus haben Anspruch auf:
- Zusätzliche Urlaubstage
- Steuerliche Erleichterungen
- Frühverrentung ohne Abschläge
- Flexible Arbeitszeiten und Homeoffice: Arbeitgeber sind verpflichtet, schwerbehinderten Menschen angemessene Arbeitsbedingungen zu ermöglichen. Dazu können flexible Arbeitszeiten, Homeoffice oder reduzierte Stunden gehören.
Wie kann der berufliche Wiedereinstieg erleichtert werden?
- Stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell): Das Hamburger Modell ermöglicht es PatientInnen, nach langer Krankheit schrittweise wieder in den Beruf zurückzukehren. Dabei werden die Arbeitszeiten stufenweise erhöht, um die Belastung zu minimieren.
- Berufliche Rehabilitation: Die Deutsche Rentenversicherung bietet Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung an, darunter Umschulungen oder Arbeitsplatzanpassungen. Mehr Informationen gibt es unter Deutsche Rentenversicherung.
- Beratung durch Krebsberatungsstellen: Viele Krebsberatungsstellen bieten berufliche Beratung an und unterstützen bei Anträgen auf berufliche Reha oder Anpassungen im Job (Krebsberatung.de).
Zusätzliche finanzielle Unterstützung während der Berufsunfähigkeit
Nicht jede(r) KrebspatientIn kann direkt wieder arbeiten. Es gibt verschiedene finanzielle Unterstützungen:
- Übergangsgeld von der Deutschen Rentenversicherung für die Zeit der Rehabilitation
- Erwerbsminderungsrente bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit
- Krankengeld bei längerer Krankschreibung durch die Krankenkasse
- Härtefonds der Deutschen Krebshilfe für Betroffene in finanzieller Not (Mehr Infos)
Berufsgenossenschaften und ihre Rolle
Falls der Krebs durch berufliche Belastungen entstanden ist (z. B. durch krebserregende Stoffe am Arbeitsplatz), bieten Berufsgenossenschaften spezielle Unterstützung:
- Möglichkeit eines Wechsels auf eine weniger belastende Tätigkeit
- Finanzielle Hilfen für betroffene Arbeitnehmer
- Besondere Rentenleistungen bei anerkannten Berufskrankheiten
Mehr Informationen gibt es bei der zuständigen Berufsgenossenschaft oder unter DGUV.
Arbeitgeberpflichten gegenüber krebskranken ArbeitnehmerInnen
Arbeitgeber sind verpflichtet, angemessene Anpassungen für schwerbehinderte oder langzeiterkrankte MitarbeiterInnen zu ermöglichen. Dazu gehören:
- Ergonomische Anpassung des Arbeitsplatzes
- Reduzierte Arbeitszeiten oder Homeoffice
- Gespräche über alternative Aufgaben
Ein offenes Gespräch mit dem Arbeitgeber kann helfen, Lösungen zu finden. Krebsberatungsstellen oder Betriebsräte unterstützen ebenfalls.
Quelle: Prosoma