
Welche sozialrechtlichen Regelungen gibt es für Krebspatient:innen? Wie kann der berufliche Wiedereinstieg erleichtert werden?
Eine Krebsdiagnose kann das Arbeitsleben erheblich beeinflussen. Viele Patient:innen fragen sich, ob sie weiterhin arbeiten können, welche Rechte sie haben oder welche Unterstützung es gibt. Krebspatient:innen müssen nicht auf ihre berufliche Zukunft verzichten. Es gibt zahlreiche Unterstützungsangebote, um den Wiedereinstieg zu erleichtern und Rechte im Berufsleben durchzusetzen.
Viele Krebspatient:innen können während oder nach der Behandlung in ihren Beruf zurückkehren. Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter:
Arbeitnehmer:innen haben in Deutschland das Recht, nach einer Krankheit in ihren Beruf zurückzukehren. Dies wird durch das Hamburger Modell unterstützt, das eine stufenweise Wiedereingliederung ermöglicht.
Krebspatient:innen mit einem Schwerbehindertenausweis (GdB ab 50) haben einen besonderen Kündigungsschutz. Arbeitgeber dürfen nur mit Zustimmung des Integrationsamts kündigen. Mehr Informationen: https://www.krebsinformationsdienst.de/rechte
Beschäftigte mit Schwerbehindertenstatus haben Anspruch auf:
Dazu können z. B. Anpassung des Arbeitsplatzes, flexible Arbeitszeiten, Homeoffice oder reduzierte Stunden gehören.
Das Hamburger Modell ermöglicht es Patient:innen, nach langer Krankheit schrittweise wieder in den Beruf zurückzukehren. Dabei werden die Arbeitszeiten stufenweise erhöht, um die Belastung zu minimieren. Der Wiedereingliederungsplan (Umfang, Dauer und welche Tätigkeiten vermieden werden sollen) wird vom behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin festgelegt. Die stufenweise Wiedereingliederung in den Beruf ist als Möglichkeit einer Belastungserprobung zu verstehen.
Die Deutsche Rentenversicherung bietet Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung an, darunter Umschulungen oder Arbeitsplatzanpassungen. Mehr Informationen: https://www.krebsinformationsdienst.de/rechte/rehabilitation#c9637.
Krebsberatungsstellen bieten Unterstützung bei der Wiedereingliederung in den Beruf an, unterstützen bei Anträgen auf medizinische und berufliche Reha oder Anpassungen im Job (https://www.krebsinformationsdienst.de/krebsberatungsstellen).
Nicht jede(r) KrebspatientIn kann direkt wieder arbeiten. Es gibt verschiedene finanzielle Unterstützungen:
Falls der Krebs durch berufliche Belastungen entstanden ist (z. B. durch krebserregende Stoffe am Arbeitsplatz), bieten Berufsgenossenschaften spezielle Unterstützung:
Krebserkrankungen haben häufig mehrere Ursachen. Als Berufskrankheit werden sie anerkannt, wenn sie eindeutig ursächlich auf die Berufstätigkeit zurückzuführen sind.
Mehr Informationen gibt es bei der zuständigen Berufsgenossenschaft oder unter https://www.dguv.de/de/reha_leistung/geldleistungen/rente/index.jsp.
Arbeitgeber sind verpflichtet, schwerbehinderten Menschen und langzeiterkrankten Mitarbeitenden im Rahmen ihrer Möglichkeiten angemessene Arbeitsbedingungen anzubieten. Dazu gehören:
Ein offenes Gespräch mit dem Arbeitgeber kann helfen, individuell geeignete Lösungen zu finden. Krebsberatungsstellen, Betriebsräte und ggf. Schwerbehindertenbeauftragte unterstützen ebenfalls.
Dieser Artikel wurde mit größter Sorgfalt und unter Einbeziehung von Expert:innen erstellt. Er kann einen Überblick bieten, ist jedoch nicht geeignet, die Beratung durch einen Arzt oder eine Ärztin zu ersetzen.

Gudrun Bruns
Diplom-Sozialpädagogin und Psychoonkologin mit über 30 Jahren Erfahrung in der Leitung der Krebsberatung im Münsterland www.krebsberatung-muenster.de.
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