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Krebs und Beruf: Welche Rechte habe ich?

Welche sozialrechtlichen Regelungen gibt es für Krebspatient:innen? Wie kann der berufliche Wiedereinstieg erleichtert werden?

4.12.2025
Expertengeprüft

Eine Krebsdiagnose kann das Arbeitsleben erheblich beeinflussen. Viele Patient:innen fragen sich, ob sie weiterhin arbeiten können, welche Rechte sie haben oder welche Unterstützung es gibt. Krebspatient:innen müssen nicht auf ihre berufliche Zukunft verzichten. Es gibt zahlreiche Unterstützungsangebote, um den Wiedereinstieg zu erleichtern und Rechte im Berufsleben durchzusetzen. 

Kann ich nach einer Krebsdiagnose weiter arbeiten?

Viele Krebspatient:innen können während oder nach der Behandlung in ihren Beruf zurückkehren. Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter:

  • Die Art und der Verlauf der Behandlung
  • Körperliche und psychische Belastbarkeit
  • Flexible Arbeitsbedingungen

Arbeitnehmer:innen haben in Deutschland das Recht, nach einer Krankheit in ihren Beruf zurückzukehren. Dies wird durch das Hamburger Modell unterstützt, das eine stufenweise Wiedereingliederung ermöglicht.

Welche Rechte haben Krebspatient:innen im Berufsleben?

Kündigungsschutz

Krebspatient:innen mit einem Schwerbehindertenausweis (GdB ab 50) haben einen besonderen Kündigungsschutz. Arbeitgeber dürfen nur mit Zustimmung des Integrationsamts kündigen. Mehr Informationen: https://www.krebsinformationsdienst.de/rechte

Anspruch auf Nachteilsausgleiche

Beschäftigte mit Schwerbehindertenstatus haben Anspruch auf:

Dazu können z. B. Anpassung des Arbeitsplatzes, flexible Arbeitszeiten, Homeoffice oder reduzierte Stunden gehören.

Wie kann der berufliche Wiedereinstieg erleichtert werden?

Stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell)

Das Hamburger Modell ermöglicht es Patient:innen, nach langer Krankheit schrittweise wieder in den Beruf zurückzukehren. Dabei werden die Arbeitszeiten stufenweise erhöht, um die Belastung zu minimieren. Der Wiedereingliederungsplan (Umfang, Dauer und welche Tätigkeiten vermieden werden sollen) wird vom behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin festgelegt. Die stufenweise Wiedereingliederung in den Beruf ist als Möglichkeit einer Belastungserprobung zu verstehen. 

Berufliche Rehabilitation

Die Deutsche Rentenversicherung bietet Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung an, darunter Umschulungen oder Arbeitsplatzanpassungen. Mehr Informationen: https://www.krebsinformationsdienst.de/rechte/rehabilitation#c9637

Beratung durch Krebsberatungsstellen

Krebsberatungsstellen bieten Unterstützung bei der Wiedereingliederung in den Beruf an, unterstützen bei Anträgen auf medizinische und berufliche Reha oder Anpassungen im Job (https://www.krebsinformationsdienst.de/krebsberatungsstellen).

Zusätzliche finanzielle Unterstützung während der Berufsunfähigkeit

Nicht jede(r) KrebspatientIn kann direkt wieder arbeiten. Es gibt verschiedene finanzielle Unterstützungen:

  • Krankengeld durch die Krankenkasse bei längerer Krankschreibung 
  • Übergangsgeld von der Deutschen Rentenversicherung für die Dauer einer  Rehabilitationsmaßnahme
  • Erwerbsminderungsrente bei dauerhaft geminderter Erwerbsfähigkeit
  • Härtefonds der Deutschen Krebshilfe für Betroffene in finanzieller Not (Mehr Infos: https://www.krebshilfe.de/helfen/rat-hilfe/finanzielle-hilfe-unserhaertefonds/)

Berufsgenossenschaften und ihre Rolle

Falls der Krebs durch berufliche Belastungen entstanden ist (z. B. durch krebserregende Stoffe am Arbeitsplatz), bieten Berufsgenossenschaften spezielle Unterstützung:

  • Möglichkeit eines Wechsels auf eine weniger belastende Tätigkeit
  • Finanzielle Hilfen für betroffene Arbeitnehmer:innen
  • Besondere Rentenleistungen bei anerkannten Berufskrankheiten

Krebserkrankungen haben häufig mehrere Ursachen. Als Berufskrankheit werden sie anerkannt, wenn sie eindeutig ursächlich auf die Berufstätigkeit zurückzuführen sind. 

Mehr Informationen gibt es bei der zuständigen Berufsgenossenschaft oder unter https://www.dguv.de/de/reha_leistung/geldleistungen/rente/index.jsp

Arbeitgeberpflichten gegenüber krebskranken Arbeitnehmer:innen

Arbeitgeber sind verpflichtet, schwerbehinderten Menschen und langzeiterkrankten Mitarbeitenden im Rahmen ihrer Möglichkeiten angemessene Arbeitsbedingungen anzubieten. Dazu gehören:

  • Ergonomische Anpassung des Arbeitsplatzes
  • Reduzierte Arbeitszeiten oder Homeoffice
  • Gespräche über alternative Aufgaben

Ein offenes Gespräch mit dem Arbeitgeber kann helfen, individuell geeignete Lösungen zu finden. Krebsberatungsstellen, Betriebsräte und ggf. Schwerbehindertenbeauftragte unterstützen ebenfalls.

Dieser Artikel wurde mit größter Sorgfalt und unter Einbeziehung von Expert:innen erstellt. Er kann einen Überblick bieten, ist jedoch nicht geeignet, die Beratung durch einen Arzt oder eine Ärztin zu ersetzen.

Autor
Autorin
Prüfer
Prüferin

Gudrun Bruns

Diplom-Sozialpädagogin und Psychoonkologin mit über 30 Jahren Erfahrung in der Leitung der Krebsberatung im Münsterland www.krebsberatung-muenster.de.

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Quellen:
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