Was beim Autofahren, in öffentlichen Verkehrsmitteln und auf Reisen bei Krebs zu beachten ist: Sicherheitstipps.
Sowohl aus ärztlicher als auch juristischer Perspektive ist das Fahrvermögen von dem körperlichen und geistig-psychischen Zustand der Betroffenen abhängig, da sowohl die Krankheit als auch eingesetzte Behandlung die Mobilität der PatientInnen bedeutend beeinflussen können.
Ärztinnen und Ärzte sind dazu verpflichtet, den Krebsbetroffenen die möglichen Nebenwirkungen der Therapie, Beschwerden und allgemeine Folgen der Erkrankung bewusst zu machen. Die potentiellen Gefahren umfassen sowohl körperliche Schwäche im allgemeinen Sinne als auch konkrete Beschwerden infolge der Nebenwirkungen von vielen Arzneimitteln.
Im Grunde genommen ist jedoch die betroffene Person völlig für ihre Fahrtauglichkeit verantwortlich - die Schlüsselrolle spielt hier definitiv eine ehrliche Selbsteinschätzung.
Allerlei Folgen der unzureichenden Fahrtauglichkeit wie z.B. Schadensfälle liegen aus gesetzlicher sowie versicherungsbedingter Perspektive zu 100% in der Verantwortung der PatientInnen. Daher ist es so wichtig, dieses Thema sowohl mit den Ärzte/ Ärztinnen zu konsultieren, wie auch über die Risiken und Nebenwirkungen der einzelnen Medikamente genau nachzulesen.
Dieselben Regeln gelten auch für andere Fahrzeuge und Transportmitteln - ob mit Auto, Motorrad, Fahrrad, Roller etc. - sind wir für unsere eigene Sicherheit wie auch für die Sicherheit der uns umgebenden VerkehrsteilnehmerInnen verantwortlich.
Erweckt ein Transportmittel unsere Zweifel, so sind diese umgehend zu klären.
Die "Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr", also die sog. Fahrerlaubnisverordnung bezeichnet starke Schmerz- und Betäubungsmittel (darunter auch Opioide und Morphin) als potentielle Quelle von Mobilitätseinschränkungen.
Das Autofahren bei Einnahme von Schmerzmitteln kann nicht grundsätzlich untersagt werden.
Im Rahmen der Arztbesuche ist die Fahrtauglichkeit zu verifizieren, das Autofahren kann aber nicht offiziell verboten werden. Eine ärztliche Warnung bzw. Empfehlung sollte man aber ebenso erst wie ein Verbot nehmen. In besonderen Fällen kann nach der*die Arzt*Ärztin um eine schriftliche Bestätigung der erhaltenen Empfehlungen bitten.
Bei Einnahme von Schmerzmitteln wie Opioide können sich die Betroffenen um eine entsprechende Fahrtüchtigkeitsbescheinigung und den sog. Opioid-Ausweis bewerben.
Quelle:
https://www.krebsinformationsdienst.de/alltag-mit-krebs/mobil-trotz-krebs