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Sozialleistungen – Was steht mir zu?

Unterstützung durch Sozialleistungen – Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es? Welche Rechte und Ansprüche hast Du, und wie kannst Du sie geltend machen?

4.12.2025
Expertengeprüft

Eine Krebsdiagnose stellt nicht nur eine gesundheitliche Herausforderung dar, sondern kann auch finanzielle und soziale Unsicherheiten mit sich bringen. Viele Krebspatient:innen wissen nicht, welche sozialrechtlichen Leistungen ihnen zustehen. 

Welche Sozialleistungen gibt es für Krebspatient:innen?

Krebspatient:innen haben in Deutschland Anspruch auf verschiedene Sozialleistungen, die finanzielle Situationen und berufliche Perspektiven verbessern können. Dazu gehören unter anderem:

  • Krankengeld
  • Erwerbsminderungsrente
  • Schwerbehinderung und Nachteilsausgleich
  • Rehabilitation und berufliche Wiedereingliederung
  • Härtefonds und finanzielle Hilfen
  • Bürgergeld und Wohngeld 
  • Pflegegeld für pflegebedürftige Patient:innen 

Schwerbehindertenausweis – Vorteile und Antragstellung

Ein Schwerbehindertenausweis bringt Krebspatient:innen verschiedene Nachteilsausgleiche, darunter steuerliche Erleichterungen, erhöhten Kündigungsschutz und zusätzliche Urlaubstage. Ebenso kann ein Schwerbehindertenausweis bei gleicher Qualifizierung zu einer Bevorzugung in einem Bewerbungsprozess führen.

Antragstellung:

  • Der Antrag kann beim zuständigen Amt für Soziales oder Versorgungsamt gestellt werden. Welches Amt zuständig ist, ist hier zu finden: https://www.familienratgeber.de/rechte-leistungen/schwerbehinderung/versorgungsamt.
  • Bei fortschreitender Erkrankung oder neuen zusätzlichen Beeinträchtigungen kann ein Änderungsantrag gestellt werden, damit der GdB erhöht wird.
  • Der Grad der Behinderung (GdB) wird individuell festgestellt und bei Krebserkrankungen in der Regel zeitlich begrenzt anerkannt.

Finanzielle Hilfen – Krankengeld, Erwerbsminderungsrente und Härtefonds

Viele Krebspatient:innen sind vorübergehend oder langfristig arbeitsunfähig. Um finanzielle Engpässe zu vermeiden, gibt es verschiedene Hilfen:

  • Krankengeld: Wird von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt, wenn der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung beendet.
  • Erwerbsminderungsrente: Kann beantragt werden, wenn eine Rückkehr in den Beruf dauerhaft nicht möglich ist.
    • Erforderliche Unterlagen: Ärztliche Gutachten, (z.B. Entlassbericht einer Rehaklinik), Rentenversicherungsnachweise, Formulare der Deutschen Rentenversicherung.
    • Bearbeitungsdauer: In der Regel mehrere Monate.
    • Widerspruchsverfahren: Falls der Antrag abgelehnt wird, können Patient:innen Einspruch einlegen.
  • Härtefonds der Deutschen Krebshilfe: Bietet einmalige finanzielle Unterstützung für Patient:innen in besonderen Notlagen.

Unterstützung bei Problemen mit Anträgen

Nicht alle Anträge auf finanzielle Hilfen oder Schwerbehindertenausweise werden genehmigt. Ambulante Krebsberatungsstellen informieren und unterstützen bei Anträgen und Widersprüchen. Gegen Ablehnungsbescheide haben Patient:innen das Recht auf Widerspruch und/oder können juristische Beratung einholen:

Berufliche Wiedereingliederung und Teilhabe am Arbeitsleben

Viele Krebspatient:innen möchten nach einer erfolgreichen Behandlung wieder in den Beruf zurückkehren. Dafür gibt es spezielle Sozialleistungen:

  • Onkologische Rehabilitation durch die gesetzlichen und privaten Kranken- und Rentenversicherungen. Informationen zur Reha über die DRV sind unter www.meine-rehabilitation.de zu finden.
  • Stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell): Patient:innen können schrittweise wieder in den Job einsteigen, während sie weiterhin Krankengeld oder andere Lohnersatzleistungen erhalten.
  • Berufliche Rehabilitation über die Deutsche Rentenversicherung: Umschulungen oder Anpassungen des Arbeitsplatzes sind möglich.
  • Homeoffice und flexible Arbeitszeiten: In Absprache mit dem Arbeitgeber können individuelle Lösungen gefunden werden.

Besondere Unterstützung für Selbstständige Krebspatient:innen

Selbstständige stehen oft vor besonderen Herausforderungen, wenn sie wegen einer Krebserkrankung nicht mehr arbeiten können. Folgende Hilfen stehen zur Verfügung:

  • Krankentagegeldversicherung: Falls eine private Absicherung besteht, kann diese finanzielle Unterstützung bieten, wenn dies im Versicherungsvertrag vereinbart wurde.
  • Unterstützung durch die Künstlersozialkasse (KSK) für freiberufliche Künstler:innen und Publizist:innen.

Unterstützung durch Sozialarbeiter:innen und Krebsberatungsstellen

Viele Krankenhäuser und Krebsberatungsstellen bieten Unterstützung bei der Antragstellung und Beratung zu Sozialleistungen. Hier findest Du Hilfe:

Lass Dich beraten und nutze Deine Möglichkeiten

Viele Krebspatient:innen nutzen nicht alle ihnen zustehenden Leistungen, oft aus Unkenntnis oder Unsicherheit. Lass Dich von Sozialarbeiter:innen, Krebsberatungsstellen oder unabhängigen Organisationen beraten, um finanzielle Engpässe zu vermeiden und Deine Lebensqualität zu verbessern. Nutze die bestehenden Hilfsangebote, um Dich auf Deine Genesung und Dein Wohlbefinden konzentrieren zu können.
Weitere Informationen zu Sozialleistungen gibt z.B. auf der Website der Deutschen Krebshilfe: https://www.krebshilfe.de/informieren/ueber-krebs/mit-krebs-leben/sozialleistungen-bei-krebserkrankungen/#c29103.

Dieser Artikel wurde mit größter Sorgfalt und unter Einbeziehung von Expert:innen erstellt. Er kann einen Überblick bieten, ist jedoch nicht geeignet, die Beratung durch einen Arzt oder eine Ärztin zu ersetzen.

Autor
Autorin
Prüfer
Prüferin

Gudrun Bruns

Diplom-Sozialpädagogin und Psychoonkologin mit über 30 Jahren Erfahrung in der Leitung der Krebsberatung im Münsterland www.krebsberatung-muenster.de.

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Quellen:
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