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Fachkräfte für psychische Unterstützung

Spezialisten, die Krebspatient*innen emotional unterstützen – Wer macht was? Wann brauche ich wen?

24.10.2025
Expertenbeitrag

Die Diagnose Krebs kann ein lebensveränderndes Ereignis sein, das oft von einem Durcheinander der Gefühle, Angst und Unsicherheit begleitet wird. Zu Beginn steht die Therapie durch Ärzt:innen, wie z. B. Operation, Bestrahlung oder Chemotherapie im Mittelpunkt, aber die emotionale Begleitung und Unterstützung sind genauso wichtig für die Patient:innen. Selbstverständlich können Familie oder Freunde begleiten, aber häufig sind sie ebenfalls betroffen oder verfügen nicht über umfangreiche Kenntnisse, wie Psychoonkolog:innen, Psycholog:innen, Psychotherapeut:innen, Psychiater:innen und Sozialarbeiter:innen. 

Die erwähnten Berufsfelder sind ggf. neu und mögen ähnlich klingen, aber jeder Berufszweig hat definierte und gegeneinander abgrenzbare Aufgaben. Im nachfolgenden Artikel wird dargestellt "wer ist für welche Frage zuständig bzw. wer kann mich wie unterstützen", um bestmöglich begleitet zu werden.

Psychoonkolog:innen

Psychoonkolog:innen sind in der Regel Psycholog:innen oder Ärzt:innen, die eine spezielle Weiterbildung in Psychoonkologie abgeschlossen haben, um Krebspatient:innen und ihre Angehörigen bei seelischen, sozialen und körperlichen Belastungen professionell zu unterstützen. 

Da der Titel „Psychoonkolog:in“ nicht gesetzlich geschützt ist, gibt es auch Anbieter:innen ohne ausreichende Qualifikation. Achte deshalb darauf, dass die Person ein Studium in Medizin oder Psychologie und eine von der Deutschen Krebsgesellschaft anerkannte Weiterbildung abgeschlossen hat.

Psychoonkolog:innen konzentrieren sich in ihrer Arbeit auf das psychische und emotionale Wohlbefinden von Krebspatient:innen

Von Anfang an können Psychoonkolog:innen bei Themen wie Krankheitsakzeptanz, Angstbewältigung, Stressreduktion, Entscheidungsfindung des passenden Behandlungsweges, Angehörigenbegleitung, Familienbegleitung uvw. eine wichtige Unterstützung sein und hilfreiche Werkzeuge an die Hand geben. 

Eine psychoonkologische Begleitung kann sowohl stationär als auch ambulant in Anspruch genommen werden. 

Ambulante psychoonkologische Gespräche sind keine Kassenleistung der gesetzlichen Krankenkassen und müssen in den meisten Fällen privat gezahlt werden.
Im ambulanten Setting bieten vor allem Krebsberatungsstellen und einige spezielle Angebote wie z. B. Living Well Plus kostenlose psychoonkologische Beratungen an.

Psycholog:innen

Psycholog:in ist ein Sammelbegriff all jener Menschen, die ein Diplom- oder Masterstudium der Psychologie erfolgreich abgeschlossen haben. Es gibt zahlreiche Bereiche, in welchen sich Psycholog:innen spezialisieren können. Das kann z. B. in der Wirtschaft, Personalentwicklung, im juristischen Bereich oder auch im klinischen Bereich sein.

In diesem Abschnitt wird nur auf den klinischen Bereich eingegangen. 

Klinische Psycholog:innen befassen sich mit Störungen des Erlebens und Verhaltens. Sie untersuchen diese mit speziellen Tests und Gesprächen und unterstützen Betroffene mit wissenschaftlich erprobten Methoden dabei, Belastungen vorzubeugen oder Veränderungen zu erreichen.

Ihre Expertise wird von Ärzt:innen oder approbierten Psychotherapeut:innen zur Diagnosestellung herangezogen. In der Regel sind klinische Psycholog:innen nicht dazu berechtigt, eigenständig zu diagnostizieren.

Klinische Psycholog:innen arbeiten sowohl im stationären als auch im ambulanten Setting und sind meist Teil eines interdisziplinären Teams. 

Psychotherapeut:innen

Psychotherapeut:in ist ein Sammelbegriff für psychologische Psychotherapeut:innen (PPT), ärztliche Psychotherapeut:innen (ÄPT) und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen (KJPT).

Der größte Unterschied zwischen diesen drei Kategorien ist die Grundausbildung.

Ein*e Psychologische*r Psychotherapeut:in (PPT) hat nach einem erfolgreich absolvierten Diplom- oder Masterstudium der Psychologie eine mindestens 3-jährige Psychotherapieausbildung absolviert. Inklusive einer mindestens einjährigen praktischen Tätigkeit in einer psychiatrischen Einrichtung. Damit besteht die Berechtigung Patient:innen eigenständig zu diagnostizieren und zu behandeln. Entsprechende Behandlungen (z. B. Medikamente) dürfen verschrieben werden.

Ein*e ärztliche Psychotherapeut:in (ÄPT) durchläuft die gleiche Ausbildung, wie ein*e PPT, allerdings reicht als Grundvoraussetzung ein erfolgreich absolviertes Medizinstudium. Ein Psychologiestudium ist nicht mehr notwendig.
Ein*e ÄPT verfügt über alle Berechtigungen eine*r Ärzt:in, als auch einer*s PPT.

Ein*e Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen (KJPT) hat nach einem erfolgreich absolvierten Diplom- oder Masterstudium der Psychologie, Pädagogik oder Sozialpädagogik eine auf Kinder und Jugendliche fokussierte 4-6-jährige Psychotherapieausbildung absolviert. Damit dürfen KJPT Kinder und Jugendliche bis zum 21. Geburtstag behandeln.

Am Ende der Psychotherapieausbildung erfolgt eine staatliche Abschlussprüfung, welche die Voraussetzung für die Approbation ist. Diese verpflichtet zur Mitgliedschaft in einer Psychotherapeutenkammer.

Psychotherapeut:innen können psychische Belastungen und Erkrankungen, wie z. B. Zwangsstörungen, generelle Angststörung, Depressionen uvw. diagnostizieren und einen angemessenen Behandlungsplan mit den Betroffenen gemeinsam erstellen. Dabei können je nach Ausbildung verschiedene Therapieansätze zum Einsatz kommen. Am häufigsten wird die kognitive Verhaltenstherapie eingesetzt. 

Eine Psychotherapie ist dann besonders sinnvoll, wenn seelische Belastungen wie z. B. eine Krebserkrankung oder psychische Beschwerden wie z. B. Ängste und Depressionen über längere Zeit anhalten, stark belasten oder den Alltag, die Arbeit, Beziehungen oder die Lebensfreude deutlich einschränken. Therapien können im Gruppen- oder Einzelsetting stattfinden. 

Die Kosten einer Psychotherapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, sofern die Praxis eine Kassenzulassung hat. In der Regel ist keine Überweisung von einem anderen Ärzt:in notwendig. Durch ein Erstgespräch, kann die*der Psychotherapeut:in den Bedarf erkennen und im Befundbericht PVT11 eine Empfehlung zur Therapieform und Dauer festhalten. Wichtig zu wissen ist, dass das Erstgespräch nicht in der gleichen Praxis wie die Therapie durchgeführt werden muss.

Wenn eine psychotherapeutische Behandlung empfohlen wird, kann diese entweder in der gleichen Praxis oder in einer anderen Praxis durchgeführt werden. Häufig gibt es lange Wartelisten, wobei Betroffene auch gleichzeitig auf mehreren Wartelisten stehen können. Zur Kostenübernahme muss in jedem Fall ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden. Erst nach einem positiven Bescheid kann die Therapie mit Probesitzungen (auch probatorische Sitzungen) beginnen.

Psychiater:innen 

Psychiater:innen haben das Medizinstudium erfolgreich abgeschlossen und eine mehrjährige Facharztausbildung in Psychiatrie und Psychotherapie absolviert. Sie sind in der Lage, psychische Erkrankungen, wie Angststörungen, Depressionen, Suchterkrankungen, Persönlichkeitsstörungen, uvw. zu diagnostizieren und (ggf. medikamentös) zu behandeln. 

Da über 40% der Krebspatient:innen an Ängsten und Depressionen leiden, ist die angemessene Behandlung durch Psychiater:innen besonders wichtig.

Es bedarf keiner Überweisung (außer bei einem Hausarztvertrag), um psychiatrische Behandlung in Anspruch zu nehmen. 

Sozialarbeiter:innen

Sozialarbeiter:innen haben ein reguläres oder duales Studium der Sozialen Arbeit erfolgreich absolviert. Der Aufgabenbereich ist sehr breit gefächert, allgemein ist das Ziel ihrer Arbeit die Verbesserung der Lebensqualität und Förderung der sozialen Integration von bedürftigen Personengruppen wie z. B. obdachlose, armutsgefährdete oder auch erkrankte Menschen. 

Sozialarbeiter:innen arbeiten häufig in einem interdisziplinären Team, wie z. B. in einem Krankenhaus oder in Organisationen wie z. B. Krebsberatungsstellen, Arbeitsgemeinschaft Soziale Arbeit in der Onkologie uvw.. Die Beratung ist meistens kostenlos und steht sowohl betroffenen Menschen als auch deren Angehörigen zur Verfügung.

Krebspatient:innen stehen vor vielen sozialen Herausforderungen und können durch die professionelle Beratung von Sozialarbeiter:innen profitieren. Beratung und Unterstützung beim Ausfüllen von Anträgen für Hilfsmittel, Pflegegrad, Hauskrankenpflege, Rehabilitation, Zuständigkeiten von Institutionen, finanzielle Zuschüsse etc. sind nur einige Tätigkeitsbereiche. Durch die umfassenden Kenntnisse vieler Unterstützungsangebote und Projekte sind Sozialarbeiter:innen wichtige Begleiter:innen für die gesamte Familie.

Die Wichtigkeit professioneller Unterstützung 

Die Krankheit Krebs stellt die Patient:innen vor vielfältige Herausforderungen. Neben der Therapie durch Ärzt:innen mit z. B. Medikamenten gilt es, Patient:innen emotional aufzufangen und zu begleiten. Hier können Psychoonkolog:innen einen großen Mehrwert bieten: Aktives Zuhören, Unterstützung beim Sortieren der Gedanken, Erlernen von Techniken zur Angstreduktion, Umgang mit unerwünschten körperlichen Veränderungen, Nebenwirkungen und Schmerzen, partnerschaftliche und familiäre Belastungen, Umgang mit Zukunftssorgen etc. 

Patient:innen werden in Ihrer Selbstbestimmtheit gestärkt und das emotionale Wohlbefinden verbessert sich: Das ist eine große Chance für onkologische Patient:innen eine bessere Lebensqualität zu schaffen.

Autor
Autorin
Prüfer
Prüferin

Gunhild Bachmann

Klinische Psychologin und Psychoonkologin mit langjähriger Erfahrung in Rehabilitationseinrichtungen und im stationären Krankenhaussetting. Schwerpunkte: Kommunikation, Ängste, Stressmanagement, Schlafstörungen, Rückkehr ins Berufsleben.

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Quellen:
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